Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgend benannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Betreiber dieser Seite (dies umfasst u.a. sämtliche Angebote, Aufträge, Veranstaltungen sowie Lieferungen). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht explizit und unverzüglich -innerhalb von drei Tagen- schriftlich widersprochen wird.
Von den Geschäftsbedingungen abweichende Sonderabsprachen erlangen ausschließlich dann Geltung sofern diese in schriftlicher Form dargelegt wurden.
II. Auftragsproduktionen
Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen sowie Annahme des Auftraggebers zustande.
Der Fotograf trifft nach eigenem Ermessen eine Auswahl der erstellten Aufnahmen, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt diese dem Auftraggeber i.d.R. auf dem Wege der Datenübertragung.
Liefertermine sind verbindlich einzuhalten, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden. Eine Überschreitung ist nur dann zulässig, wenn diese im Einvernehmen des Auftraggebers erfolgt oder die Verzögerung dem Fotografen nicht als Verschulden zugerechnet werden kann.
Weitere Zusatzleistungen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck sind individuell zu vereinbaren.
Wurde keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderweitiges vereinbart wurde.
Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
III. Vergütung
Für Auftragsproduktionen ist eine zuvor vereinbarte Vergütung zu entrichten.
Treten bei der Auftragsproduktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen ab dem Zeitpunkt anzuzeigen, zu dem absehbar wird, dass hierdurch eine Kostenerhöhung des ursprünglich veranschlagten Auftragswertes um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die nicht in der Person des Fotografen liegen und diesem nicht zugerechnet werden können, so ist eine zusätzliche Vergütung in angemessenem Umfang auf der Grundlage der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu leisten.
Ist der Fotograf für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf ggfs. mit einem weiteren Auftrag zum vereinbarten Zeitpunkt oder Zeitraum verdient hat.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Entrichtung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber eine Nutzung des angefertigten Bildmaterials nicht gestattet.
IV. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Das vom Fotografen angefertigte Bildmaterial ist grundsätzlich und ausschließlich für den privaten Gebrauch des Auftraggebers vorgesehen.
Überträgt der Fotograf die Nutzungsrechte an dem von ihm angefertigten Bildmaterial, so gilt i.d.R. das einfache Nutzungsrecht als übertragen. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Diese bedarf der Schriftform. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Entrichtung der Vergütung des Fotografen über.
Eine Vervielfältigung des Bildmaterials durch den Auftraggeber zum Zwecke der Verbreitung ist gem. § 60 UrhG ausschließlich dann zulässig, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte durch den Fotografen übertragen worden sind.
Der Fotograf kann einfordern, bei der Verwertung des Bildmaterials als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
V. Haftung
Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung alle potentiell abgelichteten Personen ihre Einwilligung erteilt haben.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Er haftet zudem bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten für Schäden, aus denen eine ernsthafte Gefahr für die körperliche Unversehrtheit hervorgehen. Darüber hinaus haftet der Fotograf für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern diese durch schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurden. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Displays, Negativen oder Daten haftet der Fotograf ausschließlich bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von aufgenommenem Bildmaterial, Negativen und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen begrenzt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Bildaufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Für die Versicherung gegen Beschädigung, Verlust etc. übergebener Leistungen hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
Der Fotograf verwahrt das von ihm angefertigte Bildmaterial in einer geeigneten Form. Er ist berechtigt, jedoch nicht dazu verpflichtet, von ihm aufbewahrtes Bildmaterial nach einem Monat seit Beendigung des Auftrages zu vernichten.
Bei Reproduktionen oder Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber des zur Verfügung gestellten Bildmaterials ergeben. Hierbei handelt es sich weder um einen Mängel noch um einen Fehler des zur Verfügung gestellten Materials. Der Auftraggeber ist hierdurch nicht zu einer Reklamation berechtigt.
VI. Weitere Bestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderweitiges bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese AGB beruhen zum Teil auf einer Vorlage der folgenden Quelle: https://www.fotoexperten24.de/